Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zur Initiative für eine zeitgemässe Verfassung beantworten wir hier. Wenn deine Frage (noch) nicht beantwortet ist, schreib uns bitte an: initiative@demokratie.ch.
Warum braucht die Schweiz eine zeitgemässe Bundesverfassung?
Das politische System ist mit Krisensituationen, neuen Herausforderungen und gesellschaftlichem Wandel überfordert. Die Politik reagiert viel zu langsam. Schlüsselbegriffe wie «Klima» oder «Internet» fehlen noch in der Bundesverfassung.
Auch der Reformstau im Parlament nimmt zu. Das zeigt sich zum Beispiel in der Gesundheitspolitik. Die Schweiz braucht deshalb ein Update, das die Demokratie stärkt, Blockaden aufbricht und uns auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet.
Was bedeutet ein «Update» der Bundesverfassung?
Mit dem Begriff «Update» wollen wir deutlich machen, dass es nicht darum geht, in der Bundesverfassung alles über den Haufen zu werfen und bei Null anzufangen. Es geht darum, das Bestehende zu überprüfen, zu erkennen, was noch zweckmässig ist, wo Lücken bestehen und was verbessert werden muss, und dann gezielt Anpassungen vorzunehmen. Es ist eine Aktualisierung, kein kompletter Neustart.
Was soll in der neuen Verfassung stehen?
Eine Totalrevision der Bundesverfassung (Art. 138 BV) darf formal keine inhaltlichen Forderungen enthalten. Auf dem Unterschriftenbogen steht nur der Satz: «Die Unterzeichnenden verlangen eine Totalrevision der Bundesverfassung». Statt um konkrete Inhalte wie bei gewöhnlichen Initiativen geht es darum, einen politischen Prozess in Gang zu setzen.
Es steht der Initiative jedoch frei, die grössten Baustellen der Schweizer Politik zu benennen, die mit einer Totalrevision angegangen werden müssen. Damit die Bürger:innen eine starke Stimme haben und den Prozess begleiten können, wollen wir einen nationalen Zukunftsrat einsetzen.
Der Zukunftsrat setzt sich aus Personen zusammen, die per Los bestimmt werden und die Bevölkerung repräsentieren. Der Rat erarbeitet – unterstützt von Fachleuten – einen ersten mehrheitsfähigen Entwurf für eine neue Verfassung.
Wer schreibt die zeitgemässe Verfassung?
Ist die Volksinitiative an der Urne erfolgreich, erhält ein neu gewähltes Parlament den Auftrag, einen neuen Verfassungstext auszuarbeiten und zur Abstimmung zu bringen. Ziel unserer Bürger:innen-Bewegung ist es, den Bedürfnissen der Bevölkerung in diesem parlamentarischen Prozess eine starke Stimme zu geben.
Diese Aufgabe soll ein repräsentativer Bürger:innen-Verfassungsrat übernehmen. Dieser «Zukunftsrat» soll – mit Hilfe von Fachpersonen – einen mehrheitsfähigen Entwurf erarbeiten und die parlamentarische Debatte begleiten. Dazu wollen wir mit digitalen Plattformen und schweizweiten Diskussionsveranstaltungen sicherstellen, dass die Bürger:innen die neue Verfassung mitschreiben können.
Wie soll die Demokratie gestärkt werden?
Die Kampagne für eine zeitgemässe Bundesverfassung will neue Wege gehen, um möglichst viele Menschen in die Volksinitiative einzubeziehen. Unser Initiativkomitee soll die vielfältige und engagierte Schweiz repräsentieren. Die Kandidatur steht allen offen. Auch Personen ohne Schweizer Pass oder unter 18 Jahren können im Komitee mitarbeiten.
Damit die Bürger:innen auch bei der Verfassungsrevision eine starke Stimme haben und den Prozess begleiten können, ist ein nationaler Zukunftsrat geplant. Er setzt sich aus Personen zusammen, die ebenfalls per Los bestimmt werden und die Bevölkerung repräsentieren. Der Zukunftsrat erarbeitet mit Unterstützung von Fachleuten einen ersten, mehrheitsfähigen Entwurf für die neue Verfassung.
Birgt eine Totalrevision Gefahren?
Der Weg zu einer zeitgemässen Verfassung ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Wir wollen gemeinsam über gesellschaftliche Herausforderungen diskutieren, politische Lösungen finden und sie auf ihre Mehrheitsfähigkeit prüfen.
Extreme Positionen haben am Ende keine Chance. Eine neue Verfassung muss letztlich grosse Unterstützung haben. Am Ende benötigt sie eine Mehrheit der Bevölkerung und der Kantone.
Wieso startet die Unterschriften-sammlung nicht im Juni?
Ursprünglich war der Start der Verfassungs-Initiative Anfang Juni geplant. Um die Verfassungs-Initiative erfolgreich durch die Sammel- und Abstimmungsphase begleiten zu können, hat sich die Stiftung für direkte Demokratie das Ziel von 60’000 versprochenen Unterschriften und ein Startkapital von 200’000 Franken gesetzt. Diese Ziele konnten bis noch nicht erreicht werden.
Wenn das Stimmvolk die Initiative annimmt, was sind die nächsten Schritte?
Zunächst kommt es zu Neuwahlen. Die neu gewählte Bundesversammlung ist danach verpflichtet, die Totalrevision durchzuführen. Das heisst, sie muss die Totalrevision beraten, eine neue Verfassung beschliessen und diese Volk und Ständen unterbreiten. Dem Parlament wird keine bestimmte Frist gesetzt, um die neue Bundesverfassung auszuarbeiten. Die Arbeiten müssen jedoch unverzüglich an die Hand genommen und abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zur Totalrevision finden sich auf der Website des Parlaments und im Handbuch «Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft» (S. 317f).
Die letzte Totalrevision erfolgte 1999. Ist das nicht zu früh?
Bei der letzten Totalrevision wurde ungeschriebenes Recht verankert, darunter mehrere Grundrechte. Dabei war es ein Blick in den Rückspiegel: Als das Parlament 1987 den Bundesrat mit einer Totalrevision beauftragte, ging es darum, die Verfassung zu entrümpeln.
Nach über 140 Teilrevisionen war damals der geltende Verfassungstext sehr unübersichtlich. Kein Wunder: Die letzte Revision fand 1874 statt. Angesichts der Herausforderungen unserer Zeit braucht die Schweiz eine zeitgemässe Bundesverfassung, die uns in Zukunftsfragen Orientierung gibt.
Lohnt sich der Aufwand?
Für die Zivilgesellschaft ist es effizent, die Kräfte zu bündeln und die knappen Ressourcen auf eine Totalrevision zu konzentrieren. Die Diskussion um eine zeitgemässe Verfassung bietet die Chance, neue Allianzen aufzubauen und sich gegenseitig zu stärken. Ein Beispiel dafür sind die Bereiche Landwirtschaft, Ernährung und Gesundheit, die viele Überschneidungspunkte aufweisen, aber selten zusammen gedacht werden.
Ist eine Totalrevision ein politisches Experiment?
Nein, die Nachführung von Verfassungen gehört in der Schweiz zum Alltag. Totalrevisionen laufen derzeit in einigen Kantonen. So etwa im Kanton Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden.
Wer steht hinter der Volksinitiative?
Getragen wird die Initiative von der Stiftung für direkte Demokratie. Die Stiftung hat mit der Plattform WeCollect bereits 86 Volksinitiativen und Referenden unterstützt und verfügt über ein breites zivilgesellschaftliches Netzwerk, um eine überparteiliche Bürger:innen-Bewegung für eine zeitgemässe Verfassung aufzubauen. Unter den Unterstützer:innen sind aktuell 2’400 Personen, die bei der Unterschriftensammlung mithelfen wollen.