Initiative

Die Schweiz feiert einen runden Geburtstag: Vor 175 Jahren trat die Bundesverfassung in Kraft. Statt zurückzublicken, wollen wir die Zukunft anpacken – mit einer Volksinitiative für eine zeitgemässe Bundesverfassung.

Stellen Sie sich eine Bundesverfassung vor, die unsere Demokratie nicht nur bewahrt, sondern ausbaut. Eine Verfassung, die sicherstellt, dass alle Stimmen gehört werden und die Macht einflussreicher Interessengruppen einschränkt. Gestalten Sie mit uns die Zukunft der Schweiz!

Stichwort: Totalrevision

Die Volksinitiative stützt sich auf Artikel 138 der Bundesverfassung. Er sieht vor, dass eine «Totalrevision» der Bundesverfassung durch eine Volksinitiative mit 100'000 Unterschriften in Gang gesetzt werden kann.

Art. 138 Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung

1. 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen.

2. Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Quelle: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Eine Initiative nach Artikel 138 enthält keinen eigentlichen Initiativtext, sondern einen Auftrag an das Parlament: «Die Unterzeichnenden fordern eine Totalrevision der Bundesverfassung». Es geht also nicht um einen konkreten Inhalt, wie dies bei gewöhnlichen Initiativen der Fall ist, sondern darum, einen demokratischen Prozess auszulösen.

Es gibt noch eine weitere Besonderheit: Bei der Abstimmung braucht die Totalrevisions-Initiative nur das einfache Volksmehr. Da das Ständemehr keine Rolle spielt, steigen die Erfolgschancen an der Urne.

Fenja Talirz

«Unsere Verfassung immer wieder zu aktualisieren gehört zum Wirksamsten, was wir tun können, um uns für die Zukunft zu wappnen.»

– Fenja Talirz

  • Die Volksinitiative ist ein Demokratieprojekt. Ziel ist es, ein breites, überparteiliches und politisch schlagkräftiges Netzwerk von engagierten Bürger:innen und Organisationen aufzubauen, die sich für eine lebendige Demokratie einsetzen.

    Unser Initiativkomitee soll die vielfältige und engagierte Schweiz repräsentieren. Auch Personen ohne Schweizer Pass oder unter 18 Jahren können im Komitee mitarbeiten.

    Die Initiative ist auf das tatkräftige Engagement vieler Bürger:innen angewiesen.

  • Für eine Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung (Art. 138 BV) braucht es 100’000 Unterschriften. Nach dem Start der Unterschriftensammlung im Juni haben wir dafür 18 Monate Zeit.

    Die Unterschriftensammlung nutzen wir für den Aufbau einer Bürger:innen-Bewegung. Gemeinsam wollen wir über die Weiterentwicklung unserer Demokratie und die dringendsten politischen Baustellen in der Schweiz diskutieren.

  • Der Abstimmungskampf beginnt bereits mit der Einreichung der Initiative. Anders als bei Volksinitiativen auf Teilrevision entfällt das mehrjährige parlamentarische Verfahren.

    Um diese historische Abstimmung zu gewinnen, braucht es eine engagierte Bürger:innen-Bewegung und eine breit getragene Allianz der Zivilgesellschaft.

    Die Chancen für eine neue Bundesverfassung stehen gut: Eine Totalrevision braucht nur ein einfaches Volksmehr, was die Erfolgschancen an der Urne erhöht.

  • Stimmt die Bevölkerung einer Totalrevision zu, kommt es umgehend zu Neuwahlen. National- und Ständerat wie auch der Bundesrat werden neu gewählt. Das Parlament erhält anschliessend den Auftrag, eine neue Verfassung auszuarbeiten.

    Damit die Bürger:innen bei der Verfassungsrevision eine starke Stimme haben und den Prozess begleiten können, setzen wir einen Nationalen Zukunftsrat ein. Er setzt sich aus Personen zusammen, die per Los bestimmt werden und die Bevölkerung repräsentieren.

    Der Zukunftsrat erarbeitet mit Unterstützung von Fachleuten einen ersten, mehrheitsfähigen Entwurf für die neue Verfassung. Er begleitet den weiteren parlamentarischen Prozess.

  • Das Parlament erhält den Auftrag, einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten. Die schlagkräftige Bürger:innen-Bewegung und die breite zivilgesellschaftliche Allianz, welche den Abstimmungserfolg erst möglich machten, werden dafür sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Verfassungsrevision berücksichtigt werden.

    Sie stellen sicher, dass möglichst viele Menschen in den Prozess einbezogen werden, zum Beispiel mit schweizweiten Veranstaltungen, digitalen Plattformen und dem Nationalen Zukunftsrat (siehe oben).

    Liegt eine neue Bundesverfassung vor, wird darüber an der Urne abgestimmt. Für die Annahme ist das doppelte Volksmehr erforderlich.

Der Weg zur neuen Verfassung

Eine Volksinitiative für eine zeitgemässe Verfassung ist kein Sprint. Sie ist ein Langstreckenlauf. Das ist unser Plan mit den wichtigen Etappen.

Peter Buri

«Wir müssen das Vertrauen in die Demokratie stärken. Eine neue Verfassung kann dafür sorgen, dass auch jüngere Menschen gehört werden.»

– Peter Buri